Behandlungsfelder
Wir behandeln Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Problemen bei Sprache - Stimme - Schlucken - Sprechen.
Behandlungsfelder bei Kindern und Jugendlichen
- Frühkindliche Spracherwerbsstörung / Late Talker
- Störungen der Aussprache / Dyslalie
- Phonologische Störungen
- Störungen der Grammatik / Dysgrammatismus
- Eingeschränkter Wortschatz
- Störungen des Sprachverständnisses
- Myofunktionelle / Orofaciale Störungen
- Kau- und Schluckstörungen / viszerales Schluckmuster
- Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsdefizite
- Störungen der Sprechflüssigkeit / Stottern und Poltern
- Störung der Planung von Sprechbewegungen / Sprechapraxie
- Kindliche Stimmstörungen / z.B. Schreiknötchen
- Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten, Näseln
- Sprachstörungen aufgrund von Hörstörungen
- Störungen nach frühkindlicher Hirnschädigung
- Störungen beim Erwerb des Lesens und des Schreibens
- Sprachentwicklungsbehinderungen
Behandlungsfelder bei Erwachsenen
- Sprachstörungen / Aphasie (z.B. nach Schlaganfall)
- Sprechstörungen / Dysarthrie und Sprechapraxie (Störung des Zusammenspiels von Atmung, Artikulation und Stimmgebung, z.B. bei M. Parkinson oder Multipler Sklerose)
- Gesichts- und Zungenlähmungen / z.B. Fazialisparese
- Stimmstörungen organisch bedingt (z.B. nach Operationen oder Lähmung) funktionell bedingt (z.B. bei zu hoher stimmlicher Belastung)
- Schluckstörungen / Dysphagie (z.B. bei neurologischen Erkrankungen oder Operationen)
- Störungen der Sprechflüssigkeit / Poltern und Stottern
Verordnungsweg
Folgende Ärzte stellen eine Verordnung für logopädische Therapie aus:
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Fachärzte Sprach-, Stimm- und Hörstörungen / Phoniater
- Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Zahnheilkunde und Kieferorthopädie
Der Arzt stellt die Behandlungsbedürftigkeit fest und verordnet dementsprechend logopädische Therapie.
Wir behandeln gesetzlich und privat versicherte Patienten und führen bei Bedarf (und entsprechender Verordnung) auch Hausbesuche durch.